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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Shambala Tattoo!
1. Wir tätowieren Kunden ab dem 16. Lebensjahr. Hierfür benötigen wir eine
Einverständniserklärung, sowie die Kopie eines Ausweises von mindestens einem
Erziehungsberechtigten. Ein Erziehungsberechtigter sollte während dem Tätowiervorgang
anwesend sein. (BGBl. 141/03 §2/1)
2. Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-
3. Erkrankungen wie Hämophilie, Diabetes, Hepatitis B und C, HIV, Hautkrankheiten,
Ekzeme, Allergien, angeborene Immundefizienerkrankungen, andere Ursachen einer
Immunsuppression, Autoimmunerkrankungen, Blutverdünnungstherapie,
Geschlechtskrankheiten und fieberhafte Infekte, schließen das Anbringen einer Tätowierung
oder PM aus! Eine schriftliche Bestätigung der zu tätowierenden Person hat zu erfolgen.
(BGBl.141/03 §3)
4. Der Kunde muss außerdem, vor dem tätowieren, eine schriftlich Einwilligung hierfür geben.
(Einverständniserklärung) Ebenso wird der Kunde über mögliche Risiken, die Nachbehandlung
und über Entfernungsmöglichkeiten informiert. Ein schriftlicher Pflegehinweis wird dem
Kunden ausgehändigt. Im Falle von Komplikationen soll der Kunde einen Arzt konsultieren.
(BGBl.141/03 §2 Abs.1-
5. Wir behalten uns vor Kunden unbegründet abzulehnen.
6. Der Kunde ist verpflichtet uns über mögliche Allergien,Krankheiten, Schwangerschaft,
Medikamenteneinnahme zu informieren.
7. Wir weisen darauf hin, dass in seltenen Fällen Allergien auftreten können, die in der Regel aber
gut behandelbar sind.
8. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Kunde, die abgegebenen Hygiene und
Pflegehinweise einzuhalten.
9. Motive können aus unserem großen Vorlagensortiment ausgewählt oder selbst mitgebracht
werden.
10. Gerne verändern oder entwerfen wir Vorlagen nach Euren persönlichen, individuellen
Wünschen. Shambala Tattoo verrechnet hierfür Euro 10.-
Auftragserteilung des Kunden muss gegeben werden.
11. Bei der Terminabsprache verlangen wir eine Anzahlung von mindestens Euro 50.-
dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird.
Wird ein Termin nicht mindestens 3 Werktage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein,
da wir den Termin nicht mehr neu belegen können.
12. Der Preis richtet sich nach Größe, Farbe, Körperstelle und technischem Grad der
anzubringenden Tätowierung. In der Regel setzt sich der Preis aus den Materialkosten + dem
Stundenlohn des Tätowierers zusammen. Die Materialkosten pro Sitzung betragen Euro 40.-
90.-
13. Der Tattoopreis ist inkl. Nachstechen. Nachstechtermine sind innerhalb von 6 Monaten
wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.
14. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach beenden der Leistung.
Ratenzahlung kann nur vereinbart werden, wenn das Tattoo über mehrere Sitzungen gestochen
wird.
15. Das Tattoo kann von der Vorlage abweichen! Insbesonders bei Cover-
16. Gutscheine sind 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und können nicht in Bar abgelöst werden.
17. Wir tätowieren unter Einhaltung aller hygienischen und gesetzlichen Bestimmungen und
Überprüfungen, außerdem verwenden wir nur professionelle Instrumente und Techniken.
(lt. BGBl. 141/03)
18. Es werden ausschließlich neue Einwegnadeln und steriler Maschinenzubehör, sowie Einweg
und Hygieneartikel verwendet. (BGBl.141/03 §4 Abs.2)
19. Wir verwenden nur ÖGHMP gelistete Desinfektionspräparate. (BGBl.141/03§4Abs.4)
20. Wir verwenden nur Zertifizierte Farben die nach dem ÖTMG gelistet und überprüft sind.
(BGBl.141/03 §4 Abs.2)
21. Der Kunde entbindet Shambala Tattoo von sämtlichen Haftungen gegenüber Schäden welche
direkt oder indirekt, als Folge des Tattoos entstehen können. (zb.: falsche Pflege, falsche Salbe,
falscher Sonnenschutz, allergische Reaktionen, entzündliche Reaktionen, psychische Probleme
usw.)
22. Shambala Tattoo übernimmt keine Haftung für das tatsächliche Endergebnis, da dies von
vielen, nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt. (Alter, Stoffwechsel, Lebensweise,
Hautbeschaffenheit, uvm.)
23. Gerichtsstand-
Der Kunde hat die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert diese!