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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Shambala Tattoo

Denk Bianca Eva

Denk Karl- Heinz

Isabella Bauer

Elisabeth Bauer

Serkan Caglar

Eisenhowerstr.2, 4600 Wels

 

DIE TÄTOWIERUNG (Allgemein)

 

Ein Tattoo ist ein Bild oder Text (Motiv), das durch Einbringung von Pigmenten mittels gebündelter Nadelgruppen, die durch eine Tattoomaschine betrieben werden, entsteht. Der Vorgang der Tätowierung besteht grundsätzlich in einer Punktierung der Haut, wobei gleichzeitig mit dem Durchstechen ein Farbstoff in die Haut eingebracht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Stich weder zu oberflächlich noch zu tief ausgeführt wird. Im ersten Fall würde der eingelagerte Farbstoff lediglich in die Zelllagen der Epidermis eingebracht werden. Dies hätte zur Folge, dass bei der fortwährenden Erneuerung dieser Hautschicht ein Herauswachsen und eine Abstoßung der Farbteilchen nach außen gleichzeitig mit den Epidermiszelllagen erfolgen würde. Im zweiten Fall, wenn also der Stich zu tief in die Haut vorgenommen wird, kommt es durch die auftretenden Blutungen zu einem Auswaschen und verlaufen der Farben, sowie einer Narbenbildung. Dauerhaft haltbar sind diejenigen Farbpigmente, die in der mittleren Hautschicht (Dermis) und zwar im Zelltyp der Fibroblasten eingelagert sind.

VORAUSSETZUNGEN

 

Vollendetes 18. Lebensjahr. Terminvergabe erfolgt an all jene natürliche Personen, die voll handlungsfähig sind.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter/s, inkl. Lichtbildausweis. Der gesetzliche Vertreter muß persönlich ins Studio kommen.

Das Vorliegen von Kontraindikationen, schließt das Anbringen einer Tätowierung aus.

HYGIENE & GESUNDHEIT

 

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Gearbeitet wird großteils mit Einwegmaterialien. Wiederverwendbare Griffstücke und Führungen werden vor jedem Tätowieren in einem Ultraschallbad gereinigt und anschließend in einem Autoklaven sterilisiert. Tätowiert wird wie gesetzlich vorgeschrieben mit CE gekennzeichneten Einweghandschuhen. Zudem wird das Studio jährlich gemäß der gesetzlichen Hygienerichtlinien überprüft (siehe UNBEDENKLICHKEITSNACHWEIS). Es werden nur sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet. Wir informieren ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung eines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird ausgehändigt bzw. steht auch auf unserer Homepage zur Verfügung. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme die auf Grund falscher Pflege auftreten könnten. Krankheiten, in welchem Ausmaß oder welcher Art auch immer, sind verpflichtend dem Tätowierer vor Terminvergabe mitzuteilen!

TERMINVERGABE & ANZAHLUNG

 

Terminvergabe erfolgt ausschließlich nach Absprache mit dem Tätowierer oder Shopmanager. Sie erhalten eine Visitenkarte in der Ihr Termin sowie die Höhe Ihrer geleisteten Anzahlung/Terminsicherungsleistung vermerkt und somit bestätigt wird. Die Anzahlung beträgt üblicherweise 20% vom Gesamtpreis oder falls nicht anders vereinbart mindestens € 50. Die Anzahlungsbestätigung ist unbedingt zum vereinbarten Termin mitzunehmen. Sind mehrere Sitzungen für Ihr Tattoo notwendig, wird nach jeder Sitzung ein neuer Termin vereinbart. Die Anzahlung wird bei Fertigstellung entgegen gerechnet und berücksichtigt. Ohne Anzahlungsbestätigung kann die Anzahlung nicht berücksichtigt werden und wird einbehalten. Eine Auftragsbestätigung wird mir ausgehändigt.

 

TERMINVERSCHIEBUNG / TERMINSTORNO

 

Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich bis 14 Werktage vor dem Termin möglich. Shambala Tattoo behält sich vor, je nach angefallenem Aufwand, Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50.- Euro zu verrechnen.  Eine Terminabsage ist bis zu 14 Werktagen nach Terminvereinbarung und Anzahlungsleistung (also Datum des Vertragsabschlusses) mit voller Rückerstattung der Terminsicherungsleistung/Anzahlung möglich. Wird der Termin außerhalb dieser Frist abgesagt kann die Anzahlung nicht mehr rückerstattet werden.  Wird der Termin nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagt, wird die Anzahlung einbehalten. Zwischen Terminvereinbarung und Stichtag ist der Tätowierer beauftragt einen Entwurf anzufertigen. Wird der Termin in diesem Zeitraum storniert, wird die Anzahlung, für die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden einbehalten.

 

ENTWÜRFE

 

Entwürfe und Tätowiervorlagen sind Eigentum des Tattoostudios und dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Tätowierer weiter verwendet oder mitgenommen werden. Sollte dem Kunden der Erstentwurf nicht vollständig gefallen, können Adaptierungen durchgeführt werden. Sollte dem Kunden der Zweitentwurf ebenfalls nicht zusagen, werden die vereinbarten Termine storniert und das Projekt als undurchführbar für beendet erklärt. Die geleistete Anzahlung wird für die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden einbehalten. Entwürfe werden auf Grund der Beratungsgespräche und Projektbesprechungen angefertigt. Sollte der Kunde nach Entwurfsanfertigung sein Vorhaben ändern und einen komplett anderen Motivwunsch äußern, wird dies nicht als Änderung gesehen sondern als ein neues Projekt. Die geleistete Anzahlung wird in dem Fall für das ursprünglich besprochene Motiv und dazu gehörende Entwurfsanfertigung einbehalten. Für das neue Projekt muss erneut eine Anzahlung hinterlegt werden.

 

GUTSCHEINE

 

Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Wird der Gutschein nicht innerhalb dieses Zeitraums eingelöst oder rechtzeitig verlängert, verfällt er.

SITZUNG / RICHTLINIEN / HAFTUNG

- nüchtern (auch am Vortag kein Alkohol) - frei von Medikamenten - keine Beruhigungstabletten oder Betäubungscremen - gepflegt

 

Der Tätowierer hat das Recht, bei Nichterfüllung der Richtlinien aus hygienischen, ästhetischen sowie gesundheitlichen Gründen, das Tätowieren zu verweigern. Die geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet.  Sollten Sie regelmäßig Medikamente zu sich nehmen bzw. unmittelbar vor vereinbartem Termin eingenommen haben, halten Sie Rücksprache mit dem Tätowierer und dem Arzt Ihres Vertrauens. Vor der Sitzung ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Das Studio, bzw. der Tätowierer verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben. Das Tattoostudio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend oder falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoostudios. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. Neurodermitis, HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.). Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoostudio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht, den Kunden des Studios zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. Ein kostenloses Nacharbeiten innerhalb 6 Monaten ab dem Tattootermin, in normalen Ausmaß wurde vom Tätowierer angeboten. Sollte die Nacharbeit über das normale Ausmaß hinausgehen oder außerhalb der 6 Monate Frist passieren, ist das Nachstechen, als Touch up zu sehen und muß bezahlt werden.

BEZAHLUNG

 

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach beenden der Leistung. Bei Motiven, die mehrerer Sitzungen bedürfen wird Sitzungsweise abgerechnet. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

 

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung und kann vorher nicht genau festgelegt werden. Genaueres dazu legt der jeweilige Tätowierer fest und spricht es mit seinem Kunden ab.

Grundsätzlich beträgt der Stundenpreis, je nach Erfahrung und Berufsjahren zwischen 100.- (Newcomer), 120.- (Geselle mit mind 5 Jahren Erfahrung) und 150.- (mind. 10 Jahre Erfahrung, Befähigungsprüfung).

 

WICHTIGE GESCHÄFTS INFOS:

Shambala Tattoo ist von der Unternehmensrechtsform eine Praxisgemeinschaft. Eine Praxisgemeinschaft/Studiogemeinschaft besteht aus mehreren selbständig erwerbstätigen Tätowierern mit eigenem Gewerbeschein und eigener Abrechnung und eigener Firma, die sich ausschließlich die Praxis/Studioräumlichkeiten, Einrichtung, diverse Geräte und Maschinen, sowie Personal und Personalkosten teilen. Die Shambala Tattoo Studiogemeinschaft besteht aus den selbständigen Gewerbetreibenden Tätowierern: Denk Charlie und Denk Bianca und den Angestellten Tätowierer/innen Isabella Bauer, Elisabeth Bauer und Serkan Caglar, unter der Leitung von Denk Bianca.

 

Shambala Tattoo Studiogemeinschaft

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